Die Bauart muss entsprechend geprft und gekennzeichnet sein.

Achtung:
Nach Meinung der BAM sind Feinstblechverpackungen des Typs 0A1 und 0A2 nicht fr fr Stoffe geeignet, deren Dampfdruck 110 kPa berschreitet. Wir empfehlen, diese Verpackungen fr diesen Stoff nicht zu verwenden, obwohl in Tabelle A des ADR die Verpackungsanweisung R001 angegeben ist. Eine Meldung an die Gemeinsame Tagung ist erfolgt.